Novemberhilfe für Soloselbständige jetzt erhältlich

Fra­gen und Ant­wor­ten zu No­vem­ber­hil­fe und Neu­start­hil­fe für So­lo­selbst­stän­di­ge

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu den erweiterten Corona-Hilfen der Bundesregierung: Novemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Hier https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html  finden sich weitere Infos

"Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.

Um die Novemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt.

Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen."

 

Auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt.