Entlastung für Eltern mit Kindern unter 12 in der Coronakrise

Die AOK schreibt heute auf ihrer Website:

"Um Eltern in der Corona-Pandemie zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Kinderkrankengeld bereits in 2020 erweitert. Auch in 2021 stehen Eltern mehr Kinderkrankentage zur Verfügung:

  • Elternpaare pro Elternteil und Kind zehn zusätzliche Tage (bisher zehn), also 20 Tage für 2021
  • Alleinerziehende 20 zusätzliche Tage pro Kind (bisher 20), also 40 Tage für 2021
  • Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 80 Tage beantragen.
  • Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Anspruch auf höchstens 90 Tage pro Elternpaar oder Alleinerziehendem.

Der Anspruch gilt nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch wenn das Kind pandemiebedingt zu Hause betreut werden muss, weil

  • Schule oder Kita geschlossen ist,
  • das Kind in Quarantäne muss,
  • die Präsenzpflicht behördlich ausgesetzt wird,
  • die Eltern dazu aufgefordert sind ihr Kind zu Hause zu betreuen.

Die Erweiterung der Kinderkrankentage gilt ab 5. Januar 2021."

 

Die BEK stellt ein einfaches Formular zum download bereit und verzichtet vorerst auf umständliche Bescheinigungen von den Betreuungseinrichtungen.

https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/krankengeld/kinder-krankengeld-10264

 

Für Selbständige gilt

Gesetzlich krankenversicherte hauptberuflich Selbstständige, die einen Anspruch auf Krankengeld gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V aufgrund einer Wahlerklärung gewählt haben, können auch das erweiterte Kinderkrankengeld beantragen. Für privat krankenversicherte Selbstständige gilt das zu den privat Krankenversicherten Ausgeführte entsprechend. Im Übrigen haben alle Eltern unabhängig vom Anspruch auf Kinderkrankengeld zusätzlich einen Anspruch nach § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz (bis zu zehn Wochen pro Elternteil, bis zu 20 Wochen bei Alleinerziehenden). Dieser Anspruch ruht, solange der Anspruch auf Kinderkrankengeld von einem Elternteil geltend gemacht wird.  (s: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld/faqs-kinderkrankengeld.html)

 

Für Selbständige, die nicht gesetzlich versichert sind, geht die Antragsstellung ab 1.2. über die Bezirksregierungen. Der Tagessatz für die Entschädigung betrage hier dann pauschal 92 Euro.