neuer Ratgeber zu Sozialversicherungsfragen für Promovierende

"Die Dauer einer Promotion variiert je nach Fachgebiet. Grundsätzlich lässt sich aber

sagen, dass diese im Durchschnitt bei mehr als drei Jahren liegt, trotz aller politischer

Reformen in jüngster Zeit. Für die Promovierenden ist dies eine lange Zeit, in der der

Lebensunterhalt durch Einkommen, Stipendien, Unterstützungsleistungen Dritter

oder durch Kredit finanziert werden muss. Daneben ist es unumgänglich, dass

Promovierende auch einige Gedanken an die soziale Absicherung und damit an das

gesetzliche Sozialversicherungssystem (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentensowie

gesetzliche Unfallversicherung) verwenden.



Für viele Promovierende stellt sich die Frage nach den gesetzlichen Sozialversicherungen

oft zum ersten Mal, da die Promotion häufig direkt an das Studium angeschlossen

wird. Für Studierende hat der Gesetzgeber vereinfachende und begünstigende

Sonderregelungen getroffen, so dass Studierende sich in vielen Fällen nicht detailliert

mit den sozialversicherungsrechtlichen Regelungen befassen müssen.

Für Promovierende finden sich keine besonderen Regelungen im

Sozialgesetzbuch.

Über die Behandlung der Promovierenden finden sich dagegen keine besonderen

Regelungen in den Büchern des Sozialgesetzbuches. Auch die bestehende Möglichkeit,

sich nach der Maßgabe der entsprechenden Landeshochschulgesetze bei einer

Hochschule als „Promotionsstudent*in“ einzuschreiben, hat keinen Einfluss auf die

Stellung im sozialen Sicherungssystem. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen richtet

sich somit nach den allgemeinen Regeln und demnach nach der Art des erzielten

Einkommens. Je nachdem, ob der Lebensunterhalt durch Bankkredit, Zuwendungen

aus dem Familien- oder Bekanntenkreis, Stipendium, selbständige Tätigkeit oder

abhängige Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bestritten wird, können sich Unterschiede

ergeben.

Dieser kleine Ratgeber soll aufzeigen, welche Konsequenzen sich für Promovierende

aufgrund des gewählten Finanzierungsmodells im Hinblick auf die einzelnen Bereiche

des Sozialversicherungssytems ergeben und was in den jeweiligen Fällen zu beachten

ist. Dabei sollen die Gesetzesverweise den Interessierten einen Zugang zur Beantwortung

speziellerer Fragen erleichtern."